HZA-HN: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Heilbronn zerschlägt Schleuserbande - mehrere Festnahmen u.a. wegen Verdachts von Menschenhandel und Ausbeutung von Arbeitskräften
Heilbronn (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Hauptzollamts Heilbronn
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn vollstreckte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn am vergangenen Dienstag und Donnerstag mehrere Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts organisierter Schwarzarbeit. Die Ermittlungen richten sich gegen sieben Beschuldigte, denen u.a. banden- und gewerbsmäßiges Schleusen von Ausländern, Menschenhandel, Ausbeutung von Arbeitskräften und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen wird. Bei den Durchsuchungen in rund sechzehn Objekten unterstützten rund 400 Einsatzkräfte verschiedener Hauptzollämter und der Polizei sowie zahlreiche Ausländerämter, die zuständige Arbeitsschutzbehörde und Opferschutzorganisationen die FKS Heilbronn.
Nach ersten Erkenntnissen ging die tägliche Arbeitszeit der eingesetzten Arbeiter weit über das zulässige Maß hinaus. Die Lohnzahlungen, die die Arbeiter erhielten, waren Schwarzlohnzahlungen unter Mindestlohnniveau. Darüber hinaus sollen sie bei Krankheit keine Lohnfortzahlung erhalten haben. Bei den ausländischen Arbeitnehmern handelt es sich teilweise um Analphabeten. Aufgrund der Sprachbarriere waren sie nicht in der Lage die deutschen Behörden über ihre Notlage zu informieren. Da neben den Ermittlungen des Zolls die prekären Unterkunfts- und Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiter und Arbeiterinnen im Fokus standen, wurden Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes und von Opferhilfeeinrichtungen hinzugezogen.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiches Beweismaterial sichergestellt sowie bereits am 22.11.2022 drei Haftbefehle gegen die Hauptbeschuldigten vollstreckt. Zusätzlich konnten vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem sechsstelligen Eurobetrag vorgenommen werden. Die verhafteten Tatverdächtigen wurden dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Beschuldigten in verschiedene Vollzugsanstalten einwies.
Die Ermittlungen dauern an.
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