HZA-KA: Zoll prüft Transport- und Logistikbranche in der Region
Karlsruhe (ots)
Knapp 130 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Karlsruhe prüften am 12. November 2024 Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen in der Region. Auch Kräfte der Polizei und des Bundesamts für Logistik und Mobilität waren an dem Einsatz beteiligt.
"Unsere Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig regelmäßig branchenspezifische Prüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten." erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. "Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung." so Holm weiter.
Bei der gestrigen Maßnahme sind 191 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt worden. Vor Ort ergaben sich in 48 Fällen Anhaltspunkte, die nun weiterführende, mitunter sehr umfangreiche Ermittlungen nach sich ziehen. Hierbei werden unter anderem die erhobenen Arbeitnehmerdaten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen, um etwaige Unstimmigkeiten zu klären.
Zusatzinformationen:
Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen.
FKS Karlsruhe: 46 Personen wurden befragt. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
FKS Heidelberg: 101 Personen wurden befragt. Insgesamt wurden fünf Ermittlungsverfahren darunter wegen eines Sofortmeldepflichtverstoßes und der Beschäftigung bzw. der Arbeitsaufnahme ohne gültigen Aufenthaltstitel welcher zur Arbeitsaufnahme berechtigt, eingeleitet. Ferner fiel bei einer Kontrolle ein Arbeitnehmer auf, der keinerlei Ausweispapiere oder andere Dokumente, aus denen sich seine Identität hätte ableiten lassen, mitführte und zudem bei der Personenbefragung einen falschen Namen angab. Nach Klärung seiner Identität gemeinsam mit der Polizei, stellte sich heraus, dass sich die Person legal im Bundesgebiet aufhält, einer Beschäftigung nachgehen darf und durch den Arbeitgeber auch korrekt zur Sozialversicherung anmeldet wurde. Seitens der Polizei lag ebenfalls nichts gegen den Mann vor. Aufgrund seines Verhaltens wurde gegen die Person ein Ermittlungsverfahren wegen der Nichtmitwirkung bei einer Prüfung und des Nichtmitführens von Ausweispapieren in einer mitführungspflichtigen Branche eingeleitet.
FKS Rastatt: 30 Personen wurden befragt. Vor Ort wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.
FKS Ludwigshafen: 14 Personen wurden befragt und insgesamt 4 Ermittlungsverfahren eingeleitet, darunter wegen eines Sofortmeldepflichtverstoßes und der Beschäftigung bzw. der Arbeitsaufnahme ohne gültigen Aufenthaltstitel welcher zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Rückfragen bitte an:
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Alina Holm
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E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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