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HZA-KA: Zollkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: Nicht angemeldeter Goldschmuck sichergestellt

HZA-KA: Zollkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: Nicht angemeldeter Goldschmuck sichergestellt
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Karlsruhe, Baden-Baden (ots)

Bei zwei Zollkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden stellte der ZOLL nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von mehreren tausend Euro sicher. In beiden Fällen wurden Einfuhrabgaben erhoben und Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Vergangene Woche wurde ein albanischer Staatsangehöriger nach seiner Einreise aus Tirana einer zollrechtlichen Kontrolle unterzogen. Der Reisende fiel dem ZOLL aufgrund zweier auffälliger Goldketten auf.

Die anschließende Überprüfung ergab, dass die Goldketten im Wert von ca. 2.700 Euro in Albanien erworben wurden, jedoch nicht ordnungsgemäß angemeldet waren. Da die Reisefreimenge für Flugreisende bei 430 Euro liegt und die Schmuckstücke diesen Wert jeweils überstiegen, wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die festgesetzten Einfuhrabgaben in Höhe von 599,30 Euro (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) wurden vor Ort entrichtet. Der Reisende konnte daraufhin seine Reise fortsetzen.

Bereits Anfang des Monats kontrollierte der ZOLL eine kosovarische Staatsangehörige und ihre beiden Töchter nach ihrer Einreise aus Skopje (Nordmazedonien). Eine Röntgenkontrolle ihres Gepäcks ergab den Verdacht auf nicht angemeldeten Goldschmuck. Bei der anschließenden Untersuchung wurden acht Schmuckstücke sowie zwei Schmucksets aus 585er Gold festgestellt.

Insgesamt wurden Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 800 Euro festgesetzt. Gegen die Mutter wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Belehrung verweigerte sie eine Stellungnahme. Die Abgaben wurden vor Ort entrichtet, woraufhin die Reise fotgesetzt werden konnte.

Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende vorab prüfen sollten, ob mitgeführte Waren zoll- oder einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind. Goldschmuck und andere wertvolle Gegenstände müssen ab einem Gesamtwert von 430 Euro (bei Flug- und Seereisen) ordnungsgemäß deklariert werden. Bei Nichtanmeldung drohen Steuerstrafverfahren sowie die Zahlung von Einfuhrabgaben.

Für weitere Informationen zur Einreise und den geltenden Freimengen steht die Webseite des Zolls zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: Pascal.Griesbach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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