HZA-KA: Waschen, Schneiden, Ausweis dabei?/ Der Zoll nimmt Friseur- und Kosmetikbranche ins Visier
Karlsruhe (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte in der vergangenen Woche eine risikoorientierte regionale Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt in der Friseur- und Kosmetikbranche durch. Insgesamt waren 119 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe im Einsatz.
"Bei den Prüfungen unserer FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulationsformen festgestellt." erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Beispielsweise werden Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig, manchmal sogar gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern, oder die Arbeitnehmer werden als Selbstständige geführt" so Holm weiter.
An die in der vergangenen Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich nun mitunter umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Denn gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und Maler- und Lackiererhandwerk.
Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen:
FKS Karlsruhe: 80 Personen wurden befragt und 24 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden sieben Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes und des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet. Zusätzlich wurden ins sechs Fällen Auflageverstöße gegen den Aufenthaltstitel festgestellt, außerdem war eine Person zur Aufenthaltsermittlung wegen Körperverletzung ausgeschrieben.
FKS Heidelberg: 91 Personen wurden befragt und 23 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden zwei Strafverfahren und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Ferner wurde eine Person angetroffen, die zur Aufenthaltsermittlung wegen seiner Abschiebung ausgeschrieben war. Des Weiteren ergriff eine Person die Flucht, nachdem sie den Beamten einen offensichtlich gefälschten belgischen Personalausweis vorlegte. Die tatsächliche Identität der Person konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt werden. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an. In 28 Fällen werden im Nachgang weiterführende, umfangreiche Prüfungen bezüglich des rechtmäßigen Bezugs des Bürgergeldes durchgeführt. Außerdem leisteten die Einsatzkräfte bei einem akuten medizinischen Notfall, der sich in unmittelbarer Nähe zum Prüfungsort ergab, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste-Hilfe-Maßnahmen.
FKS Rastatt: 11 Personen wurden befragt und zwei Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet eingeleitet.
FKS Ludwigshafen: 28 Personen wurden befragt und 7 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden zwölf Strafverfahren und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes und des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet. Außerdem schließen sich in einigen Fällen im Nachgang weiterführende Prüfungen bezüglich des rechtmäßigen Bezugs des Bürgergeldes an.
Rückfragen bitte an:
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Alina Holm
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