HZA-K: Zoll: Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße bei zweitägigen Kontrollen im Sicherheitsgewerbe in Köln und Bonn aufgedeckt
bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Köln (ots)
Am 01. und 02. September.2023 haben insgesamt 75 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln, als Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, das Sicherheitsgewerbe in Köln und Bonn kontrolliert.
"Am ersten Tag lag der Schwerpunkt unserer Kontrollen am Flughafen Köln/Bonn, mehreren Flüchtlingsunterkünften und der Türsteher-Szene. 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 23 Sicherheitsfirmen wurden zu ihrer Beschäftigung befragt. Die erste Bilanz ist erfreulich unauffällig. Lediglich bei drei Firmen ergaben sich bereits vor Ort erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird", erklärt Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Auch im Rhein-Erft-Kreis wurden elf Beschäftigte einer Sicherheitsfirma kontrolliert.
In Bonn wurden am Samstag insgesamt 77 Sicherheitskräfte von 28 Firmen bei der Großveranstaltung "Jeck im Sunnesching" sowie vor 13 Flüchtlingsunterkünften geprüft.
"Leider mit unerfreulichem Fazit, denn bei mehr als jedem vierten Beschäftigten haben wir Verstöße festgestellt. Bei elf angetroffen Ordnungskräften gibt es klare Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden und neun Firmen zahlen ihren Beschäftigten nach ersten Erkenntnissen nicht den zustehenden Mindestlohn", so Ahland weiter.
"Es fiel zudem wieder auf, dass einige Ordnungskräfte im Zuge unserer Befragung nicht klar sagen konnten, für wen sie gerade arbeiten. Dies macht die Problematik der sogenannten Subunternehmerketten klar deutlich, denn allein auf dem Sommerfestivalgelände trafen wir auf 22 Sicherheitsfirmen. Diese Strukturen aufzudecken und die daran beteiligten Firmen detailliert zu überprüfen, ist jetzt der Schwerpunkt unserer weiteren Arbeit."
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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