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Hauptzollamt Köln

HZA-K: Der Zoll kontrolliert die Baubranche/Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Köln (ots)

Mit 136 Beschäftigten war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln am 20. März 2024 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Einsatz.

48 Arbeitgeber der Baubranche und die 235 dort tätigen Arbeitnehmer*innen wurden in Alfter (Rhein-Sieg-Kreis), Bonn und in den Städten Hürth, Brühl und Frechen (Rhein-Erft-Kreis) überprüft.

Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.

Überprüft wurden auf den Baustellen:

   - in Hürth (Rhein-Erft Kreis): 110 Beschäftigte von 30 Firmen
   - in Brühl (Rhein-Erft Kreis): 19 Beschäftigte von 10 Firmen
   - in Frechen(Rhein-Erft Kreis): 6 Beschäftigte von 2 Firmen
   - in Alfter (Rhein-Sieg Kreis): 34 Beschäftigte von 2 Firmen
   - in Bonn:		        66 Beschäftigte von 4 Firmen

"Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wurde nach ersten Erkenntnissen in 11 Fällen festgestellt. Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber seiner Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht nachkam.", so Maja Welz, Pressesprecherin des Hauptzollamts Köln.

"In 10 Fällen wurde illegal auf den Baustellen gearbeitet. Die Beschäftigten aus Mazedonien, Serbien, der Ukraine, Moldawien, Usbekistan und Tadschikistan sind zwischen 38 und 62 Jahre alt. Die Personen wurden mit Elektroinstallationen und Maler- und Fassadenarbeiten beschäftigt. Da sie die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nicht vorlegen konnten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.", so Welz.

Die weitere bisherige Kölner Bilanz der Maßnahme:

   - Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt 
     es in zwei Fällen Anhaltspunkte.
   - In sieben Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten 
     nicht der Mindestlohn gezahlt wird.

"An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. In 16 Fällen konnten die Arbeitnehmer*innen keine Angaben zu ihrem Arbeitgeber machen. Hier schließen sich nun ebenfalls Nachermittlungen an um die Arbeitgeber der Personen festzustellen.", so Welz weiter.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln
Maja Welz
Telefon: 0221/9413-1009
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de

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