HZA-KR: Polizei und Zoll kontrollierten Straßengüterverkehr in Neuss
Ungewöhnlich viele Verstöße festgestellt
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Krefeld (ots)
Das Hauptzollamt Krefeld und der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei Düsseldorf kontrollierten am 10. März 2022 in Neuss-Norf an der Zufahrt zur Autobahn 57 stationär den gewerblichen Güterverkehr.
Die 25 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Mönchengladbach, der Kontrolleinheit Verkehrswege aus Kaldenkirchen sowie der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei richteten ihren Fokus an diesem Vormittag besonders auf Fahrzeuge aus dem Bereich des Speditions- und Transportgewerbes.
Die gemeinsame Aktion umfasste dabei Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dabei insbesondere die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz sowie die Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei mit Schwerpunkt auf die Verkehrssicherheit und der Ladungssicherung.
Insgesamt mussten sich 25 Fahrer oder Beifahrer mit ihren 20 Fahrzeugen den Überprüfungen stellen. Die Einsatzleiterin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit brachte es nach einer ersten Auswertung vor Ort auf den Punkt: "30 Verstöße, das ist ein ungewöhnlich hohes Ergebnis. Fast bei jedem Fahrzeug ein Verstoß. Der einzige, der heute keinen Erfolg hatte, war der Drogenspürhund der Kontrolleinheit Verkehrswege aus Kaldenkirchen", so die Einsatzleiterin weiter.
Dabei haben sich folgende Verdachtsmomente ergeben:
Siebenmal Verstöße gegen den Mindestlohn und das Fahrpersonalgesetz, zweimal Verstöße gegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a Strafgesetzbuch) sowie siebenmal Verstöße gegen illegale Ausländerbeschäftigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch mussten zehnmal Verstöße, teils eklatant, gegen die Ladungssicherheit geahndet und die Ladungen vor Ort vorschriftsmäßig gesichert werden. Ein Fahrer mit seinen zwei lose geladenen Radladerreifen von über einer halben Tonne Gewicht durfte seine Fahrt vorerst nicht fortsetzen.
Bei den meisten Fällen schließen sich weitere Prüfungen an. Die Angaben der Personenbefragungen werden nun mit den gemeldeten Daten der Arbeitgeber abgeglichen.
Die Zusammenarbeitsbehörden vereinbarten weitere Kontrolltage.
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