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Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe

HZA-KR: Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe
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Krefeld (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls führte am vergangenen Freitag eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) des Zolls sowie durch die Stadt Neuss und der Ausländerbehörde Krefeld.

Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen.

Die Prüfungen fanden im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Krefeld bis in die späten Abendstunden statt. Die 37 Zöllner*innen überprüften in 26 Gastronomiebetrieben, davon auch Shisha-Bars, die Beschäftigungsverhältnisse von fast 138 Arbeitnehmer*innen.

Vor Ort wurden bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung gegen einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes sowie ein Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt eingeleitet.

In 33 weiteren Fällen sind weitere Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohnes, der Beitragsvorenthaltung, möglicher illegaler Beschäftigung von Ausländern oder Scheinselbstständigkeit sowie des Leistungsmissbrauchs notwendig.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Die Kräfte der KEV prüften in den Shisha-Bars den Bestand an Wasserpfeifentabak steuerrechtlich. Die gemachten Feststellungen führten zur Einleitung von Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung nicht versteuerten Tabaks sowie von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz.

Die Beschäftigten der Stadt Neuss leiteten in eigener Zuständigkeit vier Ordnungswidrigkeitenverfahren und zwei Strafverfahren, u. a. wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, ein.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Diana Hommes
Telefon: 02151-850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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