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Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Zusammenarbeit von Polizei und Zoll: Durchfahrtsverbot führt erneut zu Festnahme

HZA-KR: Zusammenarbeit von Polizei und Zoll: Durchfahrtsverbot führt erneut zu Festnahme
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Mönchengladbach (ots)

Gemeinsame Pressemeldung des Hauptzollamtes Krefeld und der Polizei Mönchengladbach

Ein nahezu identischer Fall wie in der Vorwoche (Pressemitteilung vom 13. August) ergab sich bei einer Lkw-Kontrolle am 15.08.2024. Wieder führte der Verkehrsdienst der Polizei Mönchengladbach eine gezielte Überwachung des Durchfahrtsverbotes für Lkw durch. Dabei wurde ein 18-Tonner angehalten, da dieser das Durchfahrtsverbot missachtete. Und auch in diesem Fall, endete für den Fahrer aus Zentralasien die Fahrt mit einer Festnahme beim Zoll.

Der Fahrer wies sich gegenüber den Polizeibeamten mit einem usbekischen Ausweis, einem lettischen Führerschein und einen befristeten lettischen Aufenthaltstitel aus. Einen Aufenthaltstitel, der zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt, konnte er nicht vorweisen. Auf Befragen gab der Mann an, einen gewerblichen Gütertransport durchzuführen. Aufgrund der Konstellation ergab sich der Anfangsverdacht für Straftaten. Zuständigkeitshalber wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Dienstsitz Mönchengladbach) des Hauptzollamtes Krefeld verständigt, der Tatverdächtige festgenommen und an den Zoll übergeben.

Usbekische Staatsbürger benötigen für die Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich. Seitens des Hauptzollamtes wurden folglich Strafverfahren gegen den Mann wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet.

Im Anschluss an die Maßnahmen wurde der Tatverdächtige der zuständigen Ausländerbehörde überstellt.

Am 5. August gingen aufgrund der Zusammenarbeit der Polizei Mönchengladbach und dem Krefelder Zoll bereits zwei Männer aus Zentralasien ins Netz, die ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit einem Lkw gewerbliche Transporte ausübten. Ein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Fällen war den ersten Erkenntnissen nach jedoch nicht ersichtlich. Die Ermittlungen des Hauptzollamtes Krefeld zu den weiteren Hintergründen dauern in beiden Fällen an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Frisch
Pressesprecher
Telefon: 02151 - 850 10600
E-Mail: presse.hza-krefelfd@zoll.bund.de
www.zoll.de

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