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HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld stellt illegales Feuerwerk sicher und warnt vor Gefahren

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Krefeld (ots)

18 Strafverfahren eingeleitet - Beim Kauf auf Sicherheit achten

Neben diversen anderen verbotenen oder beschränkten Waren findet der Krefelder Zoll auch immer wieder gefährliche Feuerwerkskörper, die illegaler Weise über den Verkehrsweg aus den Niederlanden oder per Post nach Deutschland gebracht wurden. In den ersten Wochen im Dezember wurden seitens der Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Krefeld bereits 18 Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. In dem Zusammenhang wurden 3.246 Stück illegale Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosionsstoffmenge von insgesamt 8.162 Gramm beschlagnahmt. Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt. Es ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich. Alle vorgefundenen Feuerwerkskörper waren aus der Kategorie F3. Deren Verwendung ist nur durch Personen mit Fachkenntnissen zulässig. Wer Feuerwerk dieser Kategorie einführen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist.

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten und nach Deutschland eingeführt. Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Böller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Stefan Frisch, Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld rät: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk! Nicht konformes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Frisch weiter. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html).

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Frisch
Pressesprecher
Telefon: 02151 - 850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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