HZA-MS: Doppelter Fluchtversuch: Hinweis führt Zoll zu vier illegal in Deutschland aufhältigen Arbeitnehmern/ Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster prüft Baustelle in Münster
Münster (ots)
Eine hinweisbezogene Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster auf einer Münsteraner Baustelle führte die Zöllnerinnen und Zöllner am Donnerstag zu gleich vier sich illegal in Deutschland aufhältigen Personen.
Mit zwölf Einsatzkräften hatte der Münsteraner Zoll die Baustelle geprüft und hatte dabei drei serbische Staatsangehörige sowie einen ukrainischen Staatsangehörigen bei der Arbeit angetroffen, welche jedoch nicht über die notwendigen Aufenthaltstitel verfügten und sich somit illegal in der Bundesrepublik aufhalten. "Bei Erscheinen des Zolls versuchten zwei der vier Personen sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, konnten jedoch kurze Zeit später von den Kolleginnen und Kollegen gestellt werden", berichtet Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Münster.
Wie die Zöllnerinnen und Zöllner vor Ort feststellen konnten, war gegen einen der serbischen Staatsangehörigen wegen eines vorangegangenen unerlaubten Aufenthaltes bereits Strafbefehl erlassen worden. Da die Geldstrafe nicht rechtzeitig bezahlt wurde, erging schließlich ein entsprechender Haftbefehl gegen die Person. Nur durch die nun doch beigebrachte Zahlung des in Rede stehenden Betrages von 900 Euro wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt.
Allen vier sich illegal in Deutschland aufhältigen Personen nahm der Zoll zur Sicherung des weiteren ausländerrechtlichen Verfahrens die Pässe ab. Diese werden nun der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Es ist zu erwarten, dass diese die illegal aufhältigen Personen zur Ausreise auffordern wird.
Gegen die vier ausländischen Staatsbürger leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner noch vor Ort Strafverfahren ein. Auch gegen den Arbeitgeber besteht der Verdacht zur Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland.
Insgesamt überprüften die Zollbeamtinnen und Zollbeamten auf der Baustelle rund 25 Arbeitnehmer. Aufgrund des vorliegenden Hinweises legte der Zoll bei dieser Kontrolle einen Schwerpunkt auf eine mögliche illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, allerdings liegen den Zöllnerinnen und Zöllnern nun auch Anhaltspunkte dafür vor, dass der Arbeitgeber möglicherweise gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 12,41 Euro verstößt. Gleich mehrere auf der Baustelle angetroffene Arbeitnehmer gaben bei der Befragung an, deutlich weniger pro Stunde zu verdienen.
Die Auswertung der weiteren Unterlagen durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster steht nun aus.
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