HZA-LA: Einfuhr von gefälschter Bekleidung gestoppt Originalwert bei 17 Millionen Euro
Landshut (ots)
Bei Kontrollen des internationalen Warenverkehrs schaut der Zoll genau hin, ob die Waren original sind oder es sich um Plagiate handelt. In den letzten Wochen stoppten Zöllner des Zollamts Suben, eines von vier Zollämtern im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Landshut, verschiedene Lieferungen mit Jacken, Pullis, T-Shirts, Jeans, Schals, Socken und Mützen, bei denen die Rechte von über 140 international bekannten, hochpreisigen Markeninhabern verletzt wurden. Der Wert der Originalware hätte sich auf über 17 Millionen Euro belaufen. Der überwiegende Teil der Falsifikate wurde aus der Türkei versendet und war hauptsächlich in Bigbags mit einem Gewicht von bis zu 50 Kilogramm zwischen nicht markengeschützten Waren in den LKW-Ladungen versteckt Aber auch über 9000 gefälschte Verpackungen und Etiketten für Shishatabak konnte aus dem Verkehr gezogen und ein hoher Steuerschaden verhindert werden.
"Viele Unternehmen sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass ihre hochwertigen Produkte kopiert und zu wesentlich geringeren Herstellungskosten und überwiegend geringer Qualität unter Ausnutzung billiger Arbeitskräfte dann auf dem europäischen Markt regelrecht verramscht werden. Hier hat es sich der Zoll zur Aufgabe gemacht im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Landshut.
Neben Markenbekleidung, Schuhen und Luxusartikeln stehen auch Körperpflegeprodukte, unter anderem Shampoo und Lebensmittelzubereitungen, zum Beispiel Brühwürfel, bei Fälschern hoch im Kurs.
"Gefälschte technische Artikel wie Autoteile, Maschinen und Werkzeuge bergen hohe Risiken, die niemand auf den ersten Blick abschätzen kann", so Astrid Früchtl, Leiterin des Zollamts Suben.
"Die Arbeit der Landshuter Zöllnerinnen und Zöllner bei den Zollämtern in Hallbergmoos, Plattling, Passau und Suben ist auf Grund der vielseitigen Rechtsgebiete sehr abwechslungsreich", erläutert Elvira Enders-Beetschen.
Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren gilt es die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen, die den Warenverkehr entweder beschränken oder ganz verbieten. Dabei kontrolliert der Zoll gezielt, um den schnellen Warenfluss so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Die Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Waren, die sowohl zivil aus auch militärisch verwendet werden können, ist genehmigungspflichtig. So bei einer Laserschneidemaschine mit Bestimmungsland Iran, deren Ausfuhr untersagt wurde.
Ebenso ist die Ausfuhr von Abfällen aus der EU grundsätzlich verboten. Nach der Prüfung der erforderlichen Dokumente stellten die Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Suben bei einer LKW-Ladung Plastikabfall mit Bestimmungsland Türkei einen Verstoß gegen das Abfallverbringungsgesetzes fest und untersagten die Ausfuhr.
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Zollinfotage - Karriere des Hauptzollamt Landshut finden statt am 26. April 2025 an der Dienststelle Sonnenring 14 in Altdorf und am 10. Mai 2025 an der Dienststelle Spitalhofstraße 67 in Passau. Anmeldung ist hierfür möglich unter: zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de.
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