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Hauptzollamt Landshut

HZA-LA: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls Landshuter Zöllnerinnen und Zöllner kontrollieren Mindestlohn

HZA-LA: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls Landshuter Zöllnerinnen und Zöllner kontrollieren Mindestlohn
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Landshut (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte vor kurzem im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. An den Maßnahmen beteiligten sich alle Hauptzollämter. Insgesamt waren mehr als 3.000 Beschäftigte des Zolls bundesweit im Einsatz.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und maler- und Lackiererhandwerk.

Der Fokus dieser Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt. Dazu zählen beispielhaft das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und (Eis-)Cafés, Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios oder Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen.

46 eingesetzte Beschäftigte des Zolls Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt fast 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten mehr als 20 umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bereits vor Ort eröffneten die Zöllnerinnen und Zöllner acht Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, u.a. wegen Nichtgewährung des Mindestlohnes und Aufzeichnungspflichtverletzungen und wegen fehlender bzw. unrichtiger Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnissen.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. Zusatzinformation "Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei," so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

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Zollinfotage - Ausbildung des Hauptzollamt Landshut finden statt am 26. April 2025 an der Dienststelle Sonnenring 14 in Altdorf und am 10. Mai 2025 an der Dienststelle Spitalhofstraße 67 in Passau. Anmeldung ist hierfür möglich unter: zollinfotag.hza-landshut@zoll.bund.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Landshut
Pressesprecherin
Telefon: 0871-806-1031
E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de
www.zoll.de

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