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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Nach Ermittlungen des Zolls: Bewährungsstrafe für Bauunternehmer und Geldstrafe für Transportunternehmer aus Freiburg

Freiburg (ots)

Während der Kontrolle von Baustellen in Emmendingen und Freiburg im Jahr 2017 kamen den prüfenden Zollbeamtinnen und -beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach erste Zweifel an der Rechtschaffenheit eines Freiburger Bauunternehmers. Weitere Ermittlungen ergaben schließlich, dass der Firmeninhaber mehrere seiner Arbeiter über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren nicht zur Sozialversicherung angemeldet, schwarz bezahlt und diese Ausgaben durch Scheinrechnungen eines angeblichen Subunternehmers in seiner Buchhaltung abdeckt hatte. Der Sozialversicherung entstand so ein Schaden in Höhe von mehr als 248.000 Euro. Der Beschuldigte, der vor Gericht voll geständig war, wurde von einem Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg im Juli dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Sozialversicherungsbeiträge muss er natürlich nachbezahlen.

Ebenfalls vom Amtsgericht Freiburg wurde ein Freiburger Transportunternehmer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg auch im Juli wegen Betrugs mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Ihm konnten die prüfenden Zollbeamtinnen und -beamten nachweisen, drei Arbeiter über einen Zeitraum eines halben Jahres im Jahr 2019 ohne Meldung zur Sozialversicherung beschäftigt zu haben. Weiteren acht Arbeitnehmern enthielt er den ihnen gesetzlich zustehenden Mindestlohn vor. Anstelle der vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen hatte der unseriöse Geschäftsmann monatlich eine pauschale Anzahl von Feststunden für seine Arbeitnehmer in seinen Büchern erfasst. Auch wurden die Fahrtenbücher für die Firmenfahrzeuge nicht korrekt geführt. Mittels intern parallel geführter Tourenberichte konnten die tatsächlichen Arbeitszeiten der Beschäftigten nachvollzogen werden. 13.400 Euro an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest. Neben der Geldstrafe muss der beschuldigte Unternehmer auch diesen Betrag entrichten.

Urteil und Strafbefehl sind inzwischen rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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