HZA-LÖ: Zoll am Standort Offenburg ermittelt erfolgreich gegen zwei straffällige Unternehmer
Offenburg (ots)
Mit bereits rechtkräftigem Strafbefehl hat das Amtsgericht Kehl gegen einen in der Ortenau ansässigen selbständigen Garten- und Landschaftsbauer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 33 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, welche für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen die GmbH des Beschuldigten verhängte das Gericht zudem unter deren Beteiligung im Strafverfahren eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Offenburg und die Staatsanwaltschaft Offenburg hatten gegen den Mann ermittelt und festgestellt, dass er Arbeiten an mehrere angebliche Subunternehmer vergeben hatte, welche jedoch voll und ganz in seinen eigenen Betrieb eingegliedert und ausschließlich für ihn tätig waren. Die Arbeitnehmer hätten somit von dem Beschuldigten zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und die entsprechenden Beiträge von ihm abgeführt werden müssen. Zudem hatte er mehrere Arbeiter, die er nur als geringfügig Beschäftigte angemeldet hatte, tatsächlich in einem sozialversicherungspflichtigen Umfang eingesetzt. Um mehr als 83.000 Euro hatte er durch diese rechtswidrigen Machenschaften die Sozialkasse betrogen. Der Betrag ist nachzuzahlen.
In einem weiteren von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Offenburg in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen den Inhaber eines Ortenauer Reinigungsunternehmens geführten Verfahren verhängte das Amtsgericht Kehl per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von dreizehn Monaten, welche für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Beschuldigte war als Subunternehmer für einen großen, ebenfalls in der Ortenau ansässigen Industriebetrieb tätig und hatte die zur Ausführung der Arbeiten eingesetzten Beschäftigten nicht richtig oder gar nicht bei den Sozialkassen angemeldet. Der Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen konnte ihm nachgewiesen werden. Der Sozialversicherungsschaden, den der Verurteilte wieder gut zu machen hat, belief sich auf rund 72.000 Euro. Der Strafbefehl ist ebenfalls rechtskräftig.
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