HZA-LÖ: Bewährungsstrafe für Freiburger Gebäudereiniger
Freiburg (ots)
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Freiburg hatte der Inhaber eines Freiburger Gebäudereinigungsunternehmens von Februar 2019 bis Januar 2020 mehrere Beschäftigte nicht in korrektem Umfang oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Beiträge in Höhe von mehr als 111.000 Euro hatte der Mann so hinterzogen. Während der Prüfung einer Großbaustelle im südlichen Ortenaukreis waren die Zollbeamtinnen und -beamten auf den Unternehmer aufmerksam geworden, welcher dort als Subunternehmer tätig war. Eine Prüfung der Geschäftsunterlagen ergab, dass in dem Unternehmen hohe Umsätze erzielt wurden, die Lohnzahlungen aber vergleichsweise gering erfasst waren. So hohe Umsätze hätten mit einer so geringen Zahl an Beschäftigten nicht erzielt werden können. Zudem stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass der Mann über einen längeren Zeitraum größere Bargeldsummen von seinem Geschäftskonto abgehoben hatte, welches zur Zahlung von Schwarzlöhnen verwandt wurde. Das Amtsgericht Freiburg sah die Vorwürfe als erwiesen an und verhängte gegen den in der Verhandlung geständigen Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge muss er selbstverständlich nachbezahlen.
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