HZA-LÖ: 4.000 Euro Geldstrafe wegen Betruges zum Nachteil des Jobcenter Freiburg
Freiburg (ots)
Nach Ermittlungen des Hauptzollamtes Lörrach hatte ein 32jähriger Freiburger in der Zeit von Mitte November 2019 bis Ende Januar 2020 Sozialleistungen in Höhe von mehr als 2.600 Euro bezogen, ohne dass er dazu berechtigt gewesen wäre. Durch einen Abgleich der Bezugsdaten mit Meldedaten eines Freiburger Unternehmens war den Beschäftigten des Zolls aufgefallen, dass der Mann im betreffenden Zeitraum einer bezahlten Arbeit nachgegangen war. Dem Jobcenter gegenüber hatte er die Aufnahme der Beschäftigung bewusst verschwiegen und somit den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Das Amtsgericht Freiburg verhängte gegen den Mann deshalb rechtskräftig eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro. Neben der Geldstrafe hat der Mann auch die zu Unrecht bezogenen Leistungen an das Jobcenter zurückzubezahlen.
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