HZA-LÖ: Zoll deckt Leistungsmissbrauch auf
Freiburg. Offenburg. (ots)
Eine Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro hat das Amtsgericht Oberkirch mit bereits rechtkräftigem Strafbefehl gegen einen 30jährigen Mann wegen Betrugs verhängt. Der Mann bezog bereits Arbeitslosengeld als er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte. Die Aufnahme der Arbeit zeigte der Mann der Agentur für Arbeit allerdings nicht an. Der 30-Jährige bezog für weitere drei Monate Arbeitslosengeld in einer Gesamthöhe von 4.722 Euro.
In einem anderen Fall verhängte das Amtsgericht Freiburg eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro gegen einen 52jährigen Mann mittels Strafbefehl, ebenfalls wegen Betrugs. Im Zeitraum von Januar 2021 bis April 2021 ging der Beschuldigte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Metallbau-Unternehmen nach und bezog gleichzeitig Arbeitslosengeld. Insgesamt wurden dem Mann rund 3.200 Euro unrechtmäßig von der Agentur für Arbeit ausbezahlt.
In beiden Fällen kamen Beamte des Hauptzollamts Lörrach dem Leistungsbetrug mittels Abgleich der Daten des Rentenversicherungsträgers mit jenen der Arbeitsagentur auf die Spur. Die Arbeitgeber der beiden Männer hatten diese nämlich korrekt zur Sozialversicherung angemeldet. Neben den Geldstrafen müssen die Beschuldigten jeweils auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen.
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