HZA-LÖ: Sozialversicherung um sechsstellige Summe betrogen
Freiburg (ots)
Ein 55-jähriger Einzelunternehmer aus dem Raum Freiburg, welcher neben der Zustellung von Prospekten in verschiedenen weiteren Tätigkeitsfeldern aktiv ist, wurde wegen Sozialversicherungsbetrugs vom Amtsgericht Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten bei einer im Jahr 2020 in Freiburg durchgeführten Routinekontrolle eines angestellten Prospektausträgers des Unternehmers zunächst festgestellt, dass dieser sozialversicherungsrechtlich nicht gemeldet war. Im Zuge weiterer Ermittlungen wegen des Betrugsverdachts, welche richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen beinhalteten, stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass der Unternehmer über einen Zeitraum von fast drei Jahren mehrere Beschäftigten nicht angemeldet hatte. Die in der Lohnbuchhaltung offiziell aufgeführten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären zudem niemals in der Lage gewesen, die relativ hohen Umsatzzahlen zu erwirtschaften. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeträge konnten schließlich auf einen Betrag in Höhe von 118.000 Euro berechnet werden, den der Verurteilte zurückbezahlen muss. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
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