HZA-LÖ: Gewerbliche Einfuhr umgangen
Lörrach (ots)
Die verpflichtende zollrechtliche Anmeldung von gewerblich aus der Schweiz nach Deutschland eingeführten technischen Teilen und Zubehör für Videogeräte wollte ein 56-Jähriger Schweizer bei der Einreise über das Zollamt Rheinfelden-Autobahn umgehen, indem er das Haltesignal des Kontrollbeamten des Hauptzollamts Lörrach nicht beachtete und im fließenden Verkehr zunächst einfach weiterfuhr. Auf die Frage nach mitgeführten Waren gab er an, lediglich Computerschrottteile dabei zu haben. Er sei Geschäftsführer einer Firma und habe sich zuvor beim Zoll erkundigt und erfahren, die Einfuhr von Elektronikschrott nach Deutschland sei genehmigungspflichtig. Um eine Genehmigung bemüht hatte er sich schließlich aber nicht. Bei der Fahrzeugüberprüfung stellten die Zollbeamten Technik im Wert von über 50.000 Euro fest. Hierfür berechneten die Zöllner Einfuhrabgaben in Höhe von 9.500 Euro, die der Reisende noch an Ort und Stelle entrichten musste und leiteten gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und eines Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen ein Strafverfahren ein. Nach Entrichtung einer Strafsicherheit konnte der Mann seine Reise fortsetzen und muss den Ausgang der Verfahren abwarten.
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