HZA-LÖ: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche
Lörrach.Freiburg.Offenburg (ots)
Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Auch im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren an den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg 62 Bedienstete, auch mit Unterstützung von Partnerbehörden, im Einsatz und befragten 81 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen, dazu wurden in 21 Unternehmen zahlreiche Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Fokus der Prüfung stand die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, sowie die illegale Beschäftigung von ausländischen Angestellten. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt dieser 10,45 Euro je Arbeitsstunde.
Nach ersten Erkenntnissen wurde in acht Fällen der gesetzliche Mindestlohn nicht in korrekter Höhe ausbezahlt. Es ergaben sich elf Hinweise auf vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge. Ein ausländischer Beschäftigter wurde angetroffen, welcher keine Arbeitserlaubnis vorweisen konnte, und drei Fahrer stehen im Verdacht, neben den Lohnzahlungen zu Unrecht Sozialleistungen zu beziehen. Den Erkenntnissen wird noch durch eingehendere Prüfungen nachgegangen.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Solche anlasslosen Kontrollen haben in erster Linie einen präventiven Charakter und sollen daneben zur Senkung der gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
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