HZA-LÖ: Freiheitsstrafe für Unternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug
Kenzingen. Lahr. (ots)
Eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat das Amtsgericht Kenzingen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen gegen den Inhaber eines Bauunternehmens mit Sitz im Raum Lahr verhängt. Im Verlauf von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg gegen den Unternehmer fiel den Beamten auf, dass der 49jährige im Zeitraum von Februar 2019 bis Mai 2021 mehrere seiner Beschäftigten nicht oder nicht in korrektem Umfang der Sozialversicherung gemeldet hatte. Der entstandene Schaden belief sich auf rund 119.000 Euro. Zusätzlich zu seiner Strafe muss der Mann auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil gegen den Bauunternehmer ist mittlerweile rechtskräftig.
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