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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Zollanmeldung muss glasklar abgegeben werden

HZA-LÖ: Zollanmeldung muss glasklar abgegeben werden
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Lörrach (ots)

Ende Juli fanden Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach bei einer Kontrolle sechs Glasplatten im Wert von fast 1.700 Euro auf einem Kleintransporter. Der Fahrer einer Schweizer Baufirma reiste gerade aus der Schweiz kommend über den Grenzübergang Grenzacherhorn nach Deutschland ein, als ihn die Zöllner stoppten. Der Fahrer gab gegenüber den Kontrollbeamten an, dass die Glasplatten auf einer grenznahen Baustelle in Deutschland verbaut werden sollen. Eine Verzollung der Glasplatten nahm er allerdings nicht vor. Da der Mann die Glasplatten beim Zoll nicht anmeldete, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen ihn ein. Die Einfuhrabgaben von rund 400 Euro wird der Mann nachzahlen müssen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Yvonne Bigalke
Telefon: 07621 941-1220
E-Mail: Yvonne.Bigalke@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell

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