HZA-LÖ: Freigrenze um Vielfaches überschritten
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Lörrach (ots)
Mitte Januar kontrollierten Zollbeamte im Einreisezug ICE 372, einen 21-Jährigen in Höhe Weil am Rhein und befragten ihn nach mitgeführten oder geschenkten Waren. Der Reisende gab an, innerhalb der Freigrenze von 300 Euro zu sein. Die Kontrolle des Gepäcks ergab jedoch, dass er die Freigrenze um mindestens das Dreifache überschritten hatte. Damen-, Herren- und Kinderkleidungsstücke in verschiedenen Größen, Accessoires und Taschenmesser sowie Lebensmittel wie Schokolade und Käse waren in seinem Reisegepäck. Der Mann gab an, dass es sich um Geschenke seiner Verwandtschaft an seine Familie in Hamburg handeln würde. Nach Abzug der Freimenge wurde ein Warenwert von fast 3.500 Euro ermittelt. Grund genug, um gegen den Reisenden ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer einzuleiten. Der Mann wollte die fällige Steuer bezahlen, war aber zahlungsunfähig. Die nichtverderblichen Waren wurden daher bei der Nebenzollzahlstelle beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn eingeliefert. Sobald die fällige Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wird, können die Waren entsprechend ausgehändigt werden. Was das eingeleitete Steuerstrafverfahren betrifft, so muss der Mann den Ausgang des Verfahrens abwarten, die Weiterreise wurde ihm abschließend gestattet.
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