HZA-LÖ: Gleich zwei Fahrzeuge eingeschmuggelt Autohändler ohne Kenntnis von Zollvorschriften
Neuenburg.Freiburg (ots)
Eine Streife des Hauptzollamts Lörrach beobachtete Ende Januar, wie ein Mann auf einem Parkplatz unweit des Grenzübergangs Rheinfelden-Autobahn zwei Pkw ohne Kennzeichen auf einen Transporter auflud. Die noch vorhandenen Kennzeichenhalterungen sprachen dafür, dass die Fahrzeuge zuvor in der Schweiz zugelassen waren. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle und erhielten von dem Mann die Erklärung, er habe Anweisung, die Fahrzeuge an Ort und Stelle aufzuladen und nach Spanien zu bringen. Ein anschließendes Telefonat mit dem Auftraggeber des Mannes, einem im Kanton Basel-Land ansässigen Autohändler, ergab, dass dieser die Fahrzeuge tatsächlich aus der Schweiz mit Schweizer Werkstattkennzeichen einzeln nach Deutschland hatte bringen lassen und diese nun an einen Käufer in Spanien gehen sollten. Die Verzollung habe er in Spanien vornehmen wollen. Auf die zollrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der gewerblichen Einfuhr von Waren aus der Schweiz in die EU wollte der Autohändler, der schließlich vor Ort erschien, keinerlei Kenntnis gehabt haben. Dies verhinderte jedoch nicht, dass die Zöllner gegen ihn ein Steuerstrafverfahren einleiteten, den Wert der Fahrzeuge feststellten und Eingangsabgaben in Höhe von mehr als 6.000 Euro erhoben. Als Strafsicherheit wurde zusätzlich ein Betrag in Höhe von 4.000 Euro einbehalten, dann konnte der Fahrzeugtransport nach Spanien fortgesetzt werden.
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