HZA-LÖ: Laptop, Smartphones und Smartwatch am Zoll vorbei nach Deutschland gebracht Steuerstrafverfahren eingeleitet
Lörrach.Weil am Rhein (ots)
Während einer Kontrolle im Stadtgebiet Weil am Rhein traf eine zivile Zollstreife des Hauptzollamts Lörrach auf eine Schweizerin, welche mit einem Paket in den Armen gerade eine Postfiliale betreten wollte. Sie gab an, das Paket aus der Schweiz mitgebracht zu haben. Sie solle es im Auftrag ihres Chefs an einen Empfänger in Norddeutschland bei der Poststelle in Deutschland aufgeben. Die Beamtin und der Beamte ließen das Paket öffnen und stellten drei Smartphones, ein Laptop sowie eine Smartwatch fest, alle originalverpackt und der ebenfalls beiliegenden Rechnung über einen Betrag von rund 7.600 Schweizer Franken nach, neu gekauft. Nicht nur ist in diesem Fall zu klären, ob es sich um eine gewerbliche Wareneinfuhr handelt, auch im Falle einer Privateinfuhr wäre die Wertgrenze der Freimenge aus der Schweiz von 300 Euro weit überschritten gewesen. Das Aufgeben der elektronischen Geräte bei einer Postfiliale in Deutschland ist vollkommen legitim, jedoch hätte die Frau die Sendung zuvor aktiv beim Zollamt anmelden müssen. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Einfuhrbestimmungen wurde gegen die Reisende ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, auch musste sie die berechneten Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 1.500 Euro entrichten. Die Weiterreise konnte sie dann fortsetzen, muss aber den Ausgang des Verfahrens abwarten. "Immer wieder stoßen die Kolleginnen und Kollegen in der Kontrolle auf Reisende, welche sich hinsichtlich der zollrechtlichen Anmeldepflichten nicht auskennen. Ist im Falle einer Privateinfuhr aus einem Land, welches nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, die Wertgrenze der Reisefreimenge überschritten, muss diese Ware aktiv an einer Zollstelle angemeldet werden. Das heißt also, auch wenn auf der Einreisespur nicht kontrolliert wird, muss das Fahrzeug abgestellt und die Dienststelle betreten werden. Außerhalb der Öffnungszeiten einer Grenzzollstelle sind dann solche Einfuhren nicht möglich. Das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn jedoch hat rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche geöffnet. Ggf. muss dann, gerade in der Nacht, ein Umweg in Kauf genommen werden. Über die Mengen- und Wertfreigrenzen bei der Einreise oder Rückkehr aus dem Ausland zu Fuß, per Auto, Flugzeug oder Schiff, sowie über die "kleine" bzw. eingeschränkte Freimenge, wie sie im Grenzgebiet zutreffen kann, gibt es auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de) ausführliche Informationen. Im Falle einer gewerblichen Einfuhr besteht daneben immer eine Anmeldepflicht. Und auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor einer Strafe nicht", so Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach.
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