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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Gefährliche Aussicht
Zoll verhindert in Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörde Einfuhr von Sonnenbrillen

Lörrach. Weil am Rhein (ots)

Insgesamt 1.080 Sonnenbrillen wurden bereits Ende Februar im Rahmen einer gewerblichen Einfuhr beim Zollamt Weil am Rhein angemeldet. Da die verschiedenen Modelle im Gesamtwert von rund 9.500 Euro nicht die in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllten, verweigerten die Beamten die Einfuhr der chinesischen Brillen.

So fehlten auf den Produkten unter anderem Angaben zur Filterkategorie, Warnhinweise sowie Hinweise zur Pflege und Reinigung. Da die erforderliche Filterkategorie jedoch maßgeblich für den Schutz der Augen ist, muss diese zwingend auf dem Produkt angegeben sein. Das Regierungspräsidium Tübingen erklärte als zuständige Marktüberwachungsbehörde die Sonnenbrillen nun als nicht einfuhrfähig, weshalb diese an den Hersteller nach China zurückgewiesen wurden.

Alle Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen -unabhängig von ihrer Herkunft - die in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen. Nur so kann für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Hierfür hat die Europäische Union zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen.

Zuständig für die Überwachung dieser Rechtsvorschriften sind die Marktüberwachungsbehörden, die bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern durch den Zoll unterstützt werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Kim Klopfer
Telefon: 07621 941-1220
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell

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