HZA-M: 3. März 2022 - Tag des Artenschutzes
Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
München (ots)
Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Über 1.200 mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 bundesweit fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Alleine in München wurden hierbei insgesamt 30 Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch den Zoll registriert. 714 Verarbeitungserzeugnisse, wie beispielsweise Lederwaren aus Reptilienleder oder Cremes mit Bestandteilen geschützter Pflanzen, wurden im Laufe des Jahres 2020 durch Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts München beschlagnahmt.
"Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", erklärt Thomas Meister, Pressesprecher vom Hauptzollamt München.
So entdeckte der Zoll im letzten Jahr am Flughafen München beispielsweise mehrere Erzeugnisse aus Elfenbein, wie Armringe oder Anhänger. Als Elfenbein wird die Substanz bezeichnet, aus der die Stoßzähne von Elefanten bestehen. Damit die Händler im Herkunftsland dieser Erzeugnisse an das Elfenbein gelangen können, werden die Elefanten in fast allen Fällen getötet. Dabei haben Elefanten artenschutzrechtlich den höchsten Schutzstatus. Somit wurden diese Erzeugnisse mangels erforderlicher Dokumente sofort durch den Zoll beschlagnahmt und gegen die Verbringer ein Verfahren eingeleitet.
Zusatzinformation:
Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
www.zoll.de
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