HZA-M: Zoll stellt in Münchner Hotel Schwarzarbeit in großem Umfang fest
München (ots)
Am 15.02.23 haben Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in einem Münchner Hotel eine Kontrolle durchgeführt. Dabei haben sie 20 Personen angetroffen, die weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnten.
Die Personen, welche aus Georgien, Usbekistan, Armenien und der Ukraine stammten, waren für zwei verschiedene Firmen tätig: 15 der Personen waren im Hotel mit Renovierungsarbeiten betraut, während fünf weitere Personen für eine Gebäudereinigungsfirma die Hotelzimmer reinigten. Gegen alle illegal aufhältigen Personen wurde zunächst ein Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Zwei Arbeitnehmer der Baufirma besaßen zudem gefälschte litauische ID-Karten, sodass gegen sie zusätzlich ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Nach Beendigung der Vernehmung durch den Zoll wurden sie in eine Haftanstalt der Polizei überführt und am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Weiterhin haben vier Arbeitnehmer der Reinigungsfirma gestanden, dass sie im Besitz von ebenfalls gefälschten Ausweisdokumenten waren. Sie wurden ebenso vernommen, inhaftiert und am Folgetag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Insgesamt waren über drei Einsatztage verteilt, knapp 40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts München, Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz.
Die weiteren Ermittlungen laufen noch. Auch wird gegen die Arbeitgeber vorgegangen. Zusatzinformation: Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren.
Mit seinem Einsatz gegen die Schwarzarbeit trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei.
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