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Hauptzollamt Nürnberg

HZA-N: 22. Mai 2021- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

HZA-N: 22. Mai 2021- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
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Nürnberg (ots)

Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.200 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 144 Kilogramm sowie 119.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte. Im Bezirk des Hauptzollamts Nürnberg konnten 87 artengeschützte Exemplare im Fracht- und Postverkehr sowie aus Koffern und Taschen von Reisenden beschlagnahmt werden. Darunter befanden sich neben einer Dose Kaviar wie jedes Jahr vor allem Korallen.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Nürnberg daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

"Wer dennoch geschützte Arten oder Erzeugnisse daraus aus einem Drittland mitbringt oder bezieht, muss damit rechnen, dass diese vom Zoll beschlagnahmt und eingezogen werden", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Das Bundesamt für Naturschutz kann Bußgelder verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten. Hierbei wird übrigens nicht unterschieden, ob es sich um Fundstücke wie z.B. Strandgut, gekaufte oder geschenkte Waren handelt."

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de, unter anderem im Bereich "Reisen".

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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