HZA-N: Zoll geht gegen Sozialbetrug vor: 400 Tagessätze für Geschäftsführer
Nürnberg (ots)
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilte das Amtsgericht Nürnberg den Geschäftsführer eines Unternehmens für Transport und Autohandel aus Nürnberg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass der 33 - Jährige über einen Zeitraum von drei Jahren seinen Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfreie Nachtzuschläge und Verpflegungsaufwendungen gezahlt hatte, obwohl diese zum Teil ungerechtfertigt waren. Denn die Arbeitnehmer waren nicht in dem Umfang nachts unterwegs, wie es auf den Lohnabrechnungen ausgewiesen war. Dadurch hatte er seinen knapp 50 Beschäftigten den Lohn erhöht, ohne dafür Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. In der Folge wurden den Sozialkassen Beiträge von knapp 39.000 Euro vorenthalten.
Der Angeklagte wurde zu 400 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Zudem muss er für den sozialversicherungsrechtlichen Schaden und für die Verfahrenskosten aufkommen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Ein weiterer Geschäftsführer der Firma wurde im gleichen Tatkomplex - ebenfalls rechtskräftig - zu 360 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.
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