HZA-N: Freiheitsstrafen und Geldstrafe für Schwarzarbeit in der Gebäudereinigung
Nürnberg (ots)
Zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr verurteilte das Amtsgericht Nürnberg die Inhaberin und den faktischen Geschäftsführer einer Nürnberger Gebäudereinigungsfirma wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass die beiden über einen Zeitraum von über eineinhalb Jahren für ihre Beschäftigten zu wenig Abgaben an die Sozialkassen abgeführt hatten. Sie hatten ihren Angestellten einen Teil des vereinbarten Lohns schwarz ausgezahlt und für diese Summen keine Beiträge entrichtet. In der Folge wurden den Sozialkassen Beiträge von knapp 93.000 Euro vorenthalten.
Die Angeklagten wurden zu je einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, das für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Beiträge an die Sozialkassen wurden nachentrichtet. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.
In einem weiteren Fall wies der Zoll nach, dass der Inhaber einer anderen Firma für Gebäudereinigung in Nürnberg auf die gleiche Art und Weise einen Schaden in Höhe von 144.000 Euro bei den Sozialkassen verursacht hatte. Der Angeklagte wurde zu 650 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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