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HZA-N: Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen - Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Tag des Artenschutzes am 3. März 2022

HZA-N: Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen - Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Tag des Artenschutzes am 3. März 2022
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Nürnberg (ots)

Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten im Bestand gefährdet oder akut vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen. Über 1.200 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse.

Zum Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März ruft das Hauptzollamt Nürnberg daher dazu auf, unbedingt auf derartige Mitbringsel und Bestellungen im Internet zu verzichten.

"Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörerische Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.", so Sabine Heise, Leiterin des Hauptzollamts Nürnberg. "Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest."

Wie zum Beispiel in einem Postpaket aus Großbritannien, das im Oktober 2021 beim Zollamt Erlangen-Tennenlohe aus dem Verkehr gezogen wurde. Dass es sich bei dem Inhalt um eine artengeschützte Grüne Baumpython handelte, war für den Zoll nicht gleich erkennbar, da die getötete Schlange inzwischen blau gefärbt war.

Zusatzinformation:

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Simone Tatay
Telefon: 0911-9463-1154
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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