HZA-N: Zoll nimmt Baubranche ins Visier - auch Speditions- und Transportgewerbe wurde in Mittelfranken kontrolliert Bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit
Nürnberg (ots)
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Gestern hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, von Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
In Mittelfranken waren knapp 100 Zöllner*innen der FKS des Hauptzollamts Nürnberg im Einsatz und haben 230 Arbeitnehmende aus 90 Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In knapp 80 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße wie Unterschreitung des Mindestlohns, Scheinselbständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit unter anderem einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Bereits Anfang März unterzog das Hauptzollamt Nürnberg im Rahmen einer regionalen Schwerpunktaktion das Speditions- und Transportgewerbe einer genaueren Prüfung und führte an der A 3 und im Nürnberger Hafengebiet Arbeitnehmerbefragungen bei 60 Personen aus 54 Firmen durch. Bei rund einem Drittel wurden mögliche Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt, die Nachermittlungen dauern an.
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