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Hauptzollamt Nürnberg

HZA-N: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt

HZA-N: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt
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Nürnberg (ots)

Auch in diesem Jahr wird mit dem heutigen Black Friday die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet, die Hochsaison bei Paketversendern und -diensten bedeutet. Was viele Online-Shopper vielleicht noch immer nicht wissen: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden das neueste Smartphone oder der schicke Kopfhörer in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Einfuhr erst gar nicht erlauben.

Für Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bzw. 7 % und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für Geschenksendungen von privat an privat. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Besteller wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.

Dann besteht die Möglichkeit, die Sendung mithilfe der "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) elektronisch von zu Hause aus selber für die Zollabfertigung anzumelden - dies kann Zeit und Wege sparen! Der Zugang zu dieser Online- Anwendung befindet sich im Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) bei der Dienstleistung zum "Grenzüberschreitenden Warenverkehr".

Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo, aber auch technische Geräte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom Zoll auch zur Weihnachtszeit aus dem Verkehr gezogen werden.

"Im Internet ist jedes vermeintlich günstige Schnäppchen nur einen Mausklick entfernt", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Dies kann jedoch schnell zur Fehlinvestition werden, wenn es sich um gefälschte Markenprodukte handelt. Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger möglicherweise Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen."

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt sich selbst oder andere beschenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de oder nutzt den dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA". Auf zoll.de finden sich natürlich auch alle Regelungen zu Sendungen aus anderen EU - Mitgliedstaaten.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell

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