HZA-R: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit Hauptzollamt Regensburg überprüft Gebäudereinigungsbranche
Regensburg (ots)
79 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg waren am vergangenen Donnerstag im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz. Die eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner befragten rund 230 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften bei sieben Unternehmen die Geschäftsunterlagen. Im Vordergrund der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen standen, neben der Überwachung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, auch die Sicherstellung der rechtmäßigen Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sowie die Aufdeckung des unrecht-mäßigen Bezugs von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
In Folge der Befragungen und Prüfungen leiteten die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Regensburg sechs Straf- sowie zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Des Weiteren ergab sich bislang in fünf Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. In 16 Fällen sind weitere Ermittlungen seitens der FKS erforderlich, die Prüfungen hierzu dauern noch an.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäu-den aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbe-werbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Hintergrundinformation:
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 9. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich de-rer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 13,00 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 16,20 Euro. Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungs-gemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Ab-rüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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