HZA-R: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls - Hauptzollamt Regensburg: Knapp 100 Personen befragt
Regensburg (ots)
Am vergangenen Donnerstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit(FKS) des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Aktion eine umfassende Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Insgesamt waren über 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Hof, Weiden i.d.OPf. und Regensburg im gesamten Bezirk im Einsatz.
Bei den Kontrollen wurden Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen, wie Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, Tankstellen, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseurgeschäfte, Einzelhandel, Spielhallen und Massagesalons überprüft. Insgesamt wurden knapp 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Die Prüfung führte zur Einleitung von 20 Ordnungswidrigkeits- sowie drei Strafverfahren. In 20 weiteren Fällen sind noch Nachermittlungen erforderlich. Hierzu werden die vor Ort gesammelten Informationen der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Zudem steht der Zoll im engen Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
"Die Einhaltung des Mindestlohns ist entscheidend für faire Arbeitsbedingungen und einem gerechten Arbeitsmarkt. Unsere regelmäßigen Prüfungen zeigen, dass wir weiterhin wachsam sind und gegen Verstöße konsequent vorgehen. Der Zoll wird weiterhin dazu beitragen, den fairen Wettbewerb zu sichern und illegale Beschäftigung zu bekämpfen.", erklärte der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, Leitender Regierungsdirektor René Matschke.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen, die diesen Betrag unterschreiten, sind ungültig und werden entsprechend geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gelten in bestimmten Branchen, wie beispielsweise in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-handwerk spezifische Branchenmindestlöhne.
Verstöße gegen den Mindestlohn treten häufig in verschiedenen Formen auf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden beispielsweise als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet, um die Zahlung des Mindestlohns zu umgehen. Zudem werden Arbeitsaufzeichnungen oft fehlerhaft oder gar nicht geführt, um Ver-stöße zu verschleiern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite und regionale Prüfungen durch, um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie gegen andere arbeitsrechtliche Vorschriften zu verhindern. Diese Prüfungen tragen maßgeblich dazu bei, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Bundesweit waren mehr als 3.000 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen und Löhnen befragt, während bei über 700 Arbeitgebern Geschäftsunterlagen geprüft wurden. Bereits vor Ort leitete der Zoll 340 Strafverfahren, davon mehr als 45 wegen unerlaubten Aufenthalts, sowie über 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In mehr als 1.800 Fällen bestehen erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die nun weiterverfolgt werden.
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