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Hauptzollamt Rosenheim

HZA-RO: 22. Mai 2021- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

HZA-RO: 22. Mai 2021- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
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Rosenheim, Weilheim, Bad Reichenhall, Altötting, (ots)

Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.200 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 144 Kilogramm sowie 119.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.

Dieses Schicksal ereilte auch einen ausgestopften Greifvogel, der Anfang des Jahres von Bundespolizisten im Kofferraum eines Autos mit schweizerischen Zulassung auf der BAB 8, welches aus Kroatien über Österreich einreiste, gefunden wurde. Die hinzugerufenen Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Traunstein übernahmen als zuständige Kontrollbeamten den Fall. Sie stellten fest, dass es sich bei dem Greifvogel um einen Mäusebussard handelte, dessen Art besonderen Bestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, der EU-Artenschutzverordnung und dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegt. Insbesondere ist für die Einfuhr eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Diese konnte der Fahrer des Kfz´s, der auch auf Nachfrage zugab Eigentümer dieses Vogels zu sein, nicht vorlegen. Es wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts einer Steuerstraftat i. V. m. mit einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Der Mann setzte seine Fahrt in die Schweiz ohne den nun beschlagnahmten Vogel und nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Strafe fort.

Jetzt wo die Urlaubszeit wieder beginnt und die Lock-down-Lockerungen erste Reisen wieder zulassen, bittet die Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, Patrizia Kaiser, noch einmal eindringlich darum, auf Tiere und Pflanzen -ob tot oder lebendig- als Reisemitbringsel zu verzichten. "Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Tiere und Waren daraus gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören", erläutert sie die Zusammenhänge.

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de, unter anderem im Bereich "Reisen".

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
0162/2592622
E-Mail: patrizia.kaiser@zoll.bund.de
www.zoll.de

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