HZA-RO: Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk
Rosenheim, Weilheim, Traunstein, Bad Reichenhall, Altötting, (ots)
102 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 181 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am vergangenen Dienstag (05. April 2022) von 68 Beschäftigten der Standorte Traunstein, Weilheim und Rosenheim der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim sowie 7 Prüfern des Finanzamts gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Ausländern. Soweit ein Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II festgestellt wurde, erfolgte eine Prüfung, ob die Beschäftigung bei der leistungsgewährenden Stelle bekannt war und das erzielte Entgelt bei der Leistungsgewährung berücksichtigt wurde.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn seit dem 1. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde gilt auch für das Friseurhandwerk.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.
In 23 Fällen sind weitergehende Überprüfungen notwendig, bereits am Kontrolltag wurden 4 Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das Melde-, Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltsrecht eingeleitet.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um durch branchenspezifisch hohe Prüfdichten eine möglichst große Präventivwirkung zu erzielen. Diese Schwerpunktprüfungen stellen damit ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung dar.
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