HZA-RO: Markenfälscher schmuggeln tonnenweise Fake-Bekleidung
Zoll beschlagnahmt über 11.000 Kleidungsstücke an der Grenze am Walserberg
Rosenheim, Bad Reichenhall, Freilassing (ots)
Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres haben Abfertigungsbeamte des Zollamts Bad Reichenhall-Autobahn die Weiterfahrt eines aus der Türkei stammenden LKw's aufgrund von transportierten Markenfälschungen verhindert. Die mutmaßliche Ladung - in diesem Fall laut Zollanmeldung deklarierte Baumwollhandtücher - sollten Ende September diesen Jahres im Rahmen einer routinemäßigen Beschau überprüft werden. Schon beim ersten Blick in zunächst zwei der geladenen Kartons war klar: Auf dem LKw war alles andere geladen - nur keine Baumwollhandtücher. Die Fahrt endete für den Fahrer somit für die Dauer der vollständigen Überprüfung der kompletten Ladung, welche insgesamt 202 Kartons mit insgesamt 11.442 diversen Bekleidungsstücken teils sehr bekannter Herstellermarken zum Vorschein gebracht hat. "Die Palette reichte von Socken, über Hemden, Jacken und Pullovern, bis hin zu Mützen und Badebekleidung. Die Menge und Anzahl der einzelnen Größen der teilweise sehr professionell gefälschten Produkte hätte für die Ausstattung eines mittelgroßen Bekleidungsgeschäfts ausgereicht", teilte Martin Dietl, Leiter des Zollamts Bad Reichenhall-Autobahn, mit. Dass es sich tatsächlich um Fälschungen handelte, haben mittlerweile die betroffenen 42 teils namhaften Markenherstellern bestätigt und in den überwiegenden Fällen die unverzügliche Vernichtung der Imitate beantragt. Da half es den Fälschern auch nicht, dass sie in findiger Weise jeweils passende Herkunftsland-Etiketten in den Produkten einnähen haben lassen.
Aufgrund des hohen Ausmaßes und des damit im Zusammenhang stehenden öffentlichen Interesses hat der Zoll bereits ein Strafverfahren wegen Markenrechtsverstoßes eingeleitet. Auch von den Markenrechtsinhabern wurden bereits entsprechende Strafanzeigen gestellt und sind noch zu erwarten. Dass Markenrechtsverstöße kein Kavaliersdelikt darstellen, zeigen die drohenden empfindlichen Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder hohen Geldstrafen.
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