HZA-RO: ZOLL prüft bundesweit zur Sensibilisierung für das Thema Mindestlohn - Deutschland als Gastgeber einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am vergangenen Donnerstag im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Das Hauptzollamt Rosenheim beteiligte sich an den Prüfaktionen mit insgesamt 67 eingesetzten Kräften seiner FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim. Die Prüfungen erstreckten sich auf 36 Objekte verschiedenster Branchen, wie Friseur- und Kosmetiksalons, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 127 Beschäftigte nach ihren Arbeitsverhältnissen. In 28 Fällen konnten die Feststellungen bereits anhand der Geschäftsunterlagen überprüft werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich noch weitere notwendige Maßnahmen nach Abschluss der nun beginnenden Nachprüfungen ergeben werden. Die vor Ort erhobenen Arbeitnehmerdaten sind beispielsweise mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abzugleichen, außerdem sind gegebenenfalls auch noch weitere Geschäftsunterlagen unter die Lupe zu nehmen. Das Hauptzollamt Rosenheim hat nun 24 Sachverhalte mit weitergehenden Prüfungen abzuarbeiten. Dabei handelt es sich auch um 11 Sachverhalte wegen der möglichen Unterschreitung des Mindestlohnes. Sozialversicherungsbeiträge könnten unter anderem in zwei Sachverhalten wegen möglicher unerlaubter Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Ausland und in einem Fall von möglicher Scheinselbständigkeit vorenthalten worden sein. "Auch wenn sich der gesetzliche Mindestlohn mittlerweile zehn Jahre seit seiner Einführung weitgehend etabliert hat, kommt es noch zu Verstößen. Geben Beschäftigte bei der Befragung durch den ZOLL beispielsweise an, den Mindestlohn zu erhalten, steht dies erst nach genauerem Hinsehen fest. Leider stellt sich immer wieder heraus, dass weniger bezahlt, als tatsächlich gearbeitet wurde," so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen. Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde. Erhöhungen im Überblick: 01.01.2015: 8,50 EUR 01.01.2016: 8,50 EUR 01.01.2017: 8,84 EUR 01.01.2018: 8,84 EUR 01.01.2019: 9,19 EUR 01.01.2020: 9,35 EUR 01.01.2021: 9,50 EUR 01.07.2021: 9,60 EUR 01.01.2022: 9,82 EUR 01.07.2022: 10,45 EUR 01.10.2022: 12,00 EUR 01.01.2024: 12,41 EUR ab 01.01.2025: 12,82 EUR Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.
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