HZA-SB: ZOLL prüft Friseurhandwerk
Saarbrücken / Saarland / Rheinland-Pfalz (ots)
69 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 142 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vorgestern, am 05. April 2022 von 49 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und südliches Rheinland-Pfalz gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen, wie zum Beispiel den bundesweit geltenden Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Prüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten: 13 x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung) 10 x Mindestlohnverstoß 10 x Leistungsmissbrauch (unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen) 2 x unerlaubte Ausländerbeschäftigung
Im Saarland wurden die Kontrollen durch insgesamt neun Bedienstete des Finanzamts Saarbrücken unterstützt, die in den jeweiligen Unternehmen eine Prüfung der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben durchführten. Die Maßnahme wurde außerdem durch folgende Zusammenarbeitsbehörden begleitet:
- Bundesagentur für Arbeit - Ordnungsämter - Handwerkskammer des Saarlandes
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