HZA-SB: Erfolgreiches Wochenende für den Zoll Kontrolleinheit stellte über fünf Kilogramm Marihuana und 100 g Amphetamin fest
Saarbrücken (ots)
Am vergangenen Wochenende kontrollierte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Saarbrücken im nördlichen Saarland mit Grenzbezug zu Luxemburg und Frankreich. Im Blickpunkt stand die Kontrolle von Pkws. Die Bilanz: Über fünf Kilogramm Marihuana und 100 Gramm Amphetamin wurden durch die Zöllner aus dem Verkehr gezogen. Außerdem wurden insgesamt 130 Liter Kraftstoff nachversteuert.
Bei dem Einsatz waren zehn Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt. Zeitweise wurden die Kontrollmaßnahmen durch zwei Beamte der Bundespolizei unterstützt.
Insgesamt wurden 33 Pkws mit 75 Personen kontrolliert.
Unter Anderem nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner einen Audi A4 an der Kontrollstelle ins Visier. Nach einer routinemäßigen Befragung des Fahrers kam Zollhündin Siska zum Einsatz und wurde prompt fündig. Im Inneren des Fahrzeugs befanden sich ein Reisekoffer und ein Pappkarton mit über fünf Kilogramm Marihuana. Außerdem erschnüffelte Siska noch etwas über 100 Gramm Amphetamin in einer Umhängetasche. Der Fahrer und der Beifahrer wurden vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen, unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, übernahmen die Kolleginnen und Kollegen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main mit Dienstsitz in Kaiserslautern. Die mutmaßlichen Beschuldigten befinden sich derzeit auf freiem Fuß.
Zusatzinformation:
Die Zollverwaltung kann Kontrollen nicht nur an den Außengrenzen der EG, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im gesamten Bundesgebiet durchführen. Die Kontrolleinheiten Verkehrswege kontrollieren beispielsweise den Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Energieerzeugnissen (Kraftstoff), Tabak oder Branntwein. Die verbrauchsteuerrechtlichen Kontrollen der Kontrolleinheiten Verkehrswege umfassen die Feststellung, ob verbrauchsteuerpflichtige Waren mitgeführt und unter Beachtung aller notwendigen Förmlichkeiten des Verbrauchsteuerrechts ordnungsgemäß befördert werden. Kraftstoff kann nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges befindet. Eine weitere Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern wird ebenfalls nicht beanstandet. Darüber hinaus ist der Kraftstoff zu versteuern
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