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Hauptzollamt Saarbrücken

HZA-SB: ZOLL prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days zum Thema "Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft"

HZA-SB: ZOLL prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days zum Thema "Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft"
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Saarbrücken (ots)

16 Fälle der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung deckten 14 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken auf. Am vorgestrigen Dienstag überprüften sie acht Unternehmen und 21 Personen im Saarland und im Raum Kaiserslautern. Im Blickpunkt standen vor allem südostasiatische Staatsangehörige und deren Geschäfte.

Insbesondere vietnamesische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden oftmals mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. Die Einreise nach Deutschland ist dann vielfach illegal. Weil sie in der Regel die hiesige Sprache nicht sprechen und sich hier nun unerlaubt aufhalten, befinden sie sich schnell in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Die ersten Überprüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:

   - 8 x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a 
     StGB)
   - 8 x Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
   - 7 x unerlaubter Aufenthalt
   - 7 x Einschleusen von Ausländern
   - 11 x Unterschreitung des Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz 
     (MiLoG).

In einem Fall konnte der Versuch, sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen, durch die schnelle und professionelle Reaktion der Zollbeamten verhindert werden. Auch der geleistete Widerstand gegen Vollzugsbeamte während des Fluchtversuchs hatte keinen Erfolg.

In einem anderen Fall stellten die aufmerksamen Kontrollbeamten ein Messer fest, das versteckt am Körper getragen wurde.

Die Personen, die sich nicht ausweisen konnten bzw. die keine Aufenthaltsgenehmigung hatten, wurden vorläufig festgenommen.

"Unsere Kontrollen ergeben vielfach, dass die Notlage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer skrupellos ausgenutzt wird", so Anja Ball, Leiterin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Wenn es um diese Form der Ausbeutung geht, spielen oftmals auch andere Deliktsbereiche eine Rolle. Darunter fallen vor allem die unerlaubte Einreise, der unerlaubte Aufenthalt und der Menschenhandel. Deshalb ist eine gute behördenübergreifende Zusammenarbeit extrem wichtig."

Im Zeitraum vom 15.06. bis 21.06.2021 wurden in einer europaweiten Kontrollaktion vornehmlich vietnamesische Personen kontrolliert, um Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu sammeln. Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potentielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert, angestoßen wurde die Aktion von Europol.

Zusatzinformation:

Durch das 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die FKS zusätzliche Befugnisse erhalten, die sie in die Lage versetzen, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, Schattenwirtschaft und organisierte Kriminalität zu unterbinden. So können illegale Aktivitäten von Unternehmen früher erkannt und unterbunden werden.

Die Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS wurde erweitert, um zum Beispiel folgende Delikte effektiv verfolgen zu können:

   - Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der 
     Arbeitskraft,
   - Prüfung von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen,
   - Vorgehen gegen vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und 
     vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,
   - Bekämpfung des unberechtigten Kindergeldbezugs,
   - Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität und der 
     organisierten Kriminalität durch die Schaffung von 
     Ordnungswidrigkeitentatbeständen,
   - Vorgehen gegen das Erstellen und Inverkehrbringen von 
     Abdeckrechnungen,
   - Bekämpfung des unzulässigen Anbietens der Arbeitskraft zur 
     Schwarzarbeit im öffentlichen Raum, um bereits die Anbahnung von
     Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu
     können

Außerdem wurde auch der Grundstein zur Verbesserung des Datenaustausches mit den Zusammenarbeitsbehörden gelegt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecher
Dominik Brach
Telefon: 0151-40 80 49 48
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell

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