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Hauptzollamt Saarbrücken

HZA-SB: Betreiberin einer Agentur für Pflegevermittlung zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt

Saarbrücken (ots)

Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamtes Saarbrücken - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern - konnte die Betreiberin einer Agentur für Pflegevermittlung wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine aus dem Raum Kusel stammende 85-jährige Arbeitgeberin wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betreiberin einer Agentur für Vermittlung von sogenannten 24 Stunden-Betreuungskräften/Haushaltshilfen, ihre Arbeitnehmerinnen in den Jahren 2016 bis 2020 illegal beschäftigte. Sie schleuste die Arbeitnehmerinnen aus dem nicht EU-Ausland (Drittstaaten) ein. Die Kräfte kamen in Privathaushalten zum Einsatz. Die zu entrichtenden Sozialabgaben und Lohnsteuern für diese Arbeitnehmerinnen wurden von der Arbeitgeberin nicht abgeführt. Zudem besaßen die 24 Stunden-Betreuungskräfte/Haushaltshilfen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Sie reisten lediglich mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik ein. Für die Aufnahme einer Beschäftigung hätten sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis benötigt. Es entstand ein Steuer- und Sozialversicherungsschaden in Höhe von mehr als 450.000 Euro. Neben der Begleichung des Schadens verhängte das Amtsgericht Kaiserslautern eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro an die Betreiberin der Agentur.

Die Betreiberin der Agentur akquirierte gezielt in Drittstaaten 24 Stunden-Betreuungskräfte/Haushaltshilfen, organisierte deren Einreise nach Deutschland und setzte sie in Privathaushalten ein. Den Privathaushalten bestätigte sie auf Anfrage, dass die Betreuerinnen in ihrem Heimatland zur Sozialversicherung angemeldet seien oder die Anmeldung durch sie erfolgen würde. Besonders dreist, die Arbeitnehmerinnen mussten eine Gebühr für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes und einen Teil ihres Lohnes an die Betreiberin der Agentur bezahlen. Dies wurde mit den anfallenden Sozialabgaben und Lohnsteuern begründet. Die Betreiberin steckte diese Gebühr allerdings in die eigene Tasche. Zur Verschleierung der Beschäftigungsverhältnisse wurden weder mit den Arbeitnehmerinnen noch mit den Privathaushalten schriftliche Verträge abgeschlossen. Die Vermittlungsgebühren/Löhne wurden zumeist in bar entrichtet. Durch ihr Agieren versuchte die Betreiberin gezielt die Arbeitgebereigenschaft auf die Privathaushalte zu lenken.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Maike Ames
Telefon: 0681 8308 - 1111
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de

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