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Hauptzollamt Saarbrücken

HZA-SB: Saarbrücker Zoll beteiligt sich an Mindestlohnprüfung; Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

HZA-SB: Saarbrücker Zoll beteiligt sich an Mindestlohnprüfung; Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz
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Saarbrücken (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. An den Maßnahmen beteiligen sich alle 41 Hauptzollämter. Bei den Zöllnerinnen und Zöllnern stand dabei vor allem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns im Fokus, welcher seit 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde beträgt.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Saarbrücken, Saarland und südliches Rheinland-Pfalz, prüften 74 Beamtinnen und Beamten von den drei FKS-Standorten Saarbrücken, Kaiserslautern und Landau in den unterschiedlichsten Branchen, wie zum Beispiel Gastronomiebetriebe, Nagelstudios, Taxibetriebe oder auch auf Baustellen. An der Maßnahme waren auch Beschäftigte des Finanzamtes Saarbrücken, des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie der Kreisverwaltung Südwestpfalz beteiligt.

Überprüft wurden

   -	Im Bezirk Standort Saarbrücken: 21 Arbeitgeber und 40 
Beschäftigte
   -	Im Bezirk Standort Kaiserslautern: 18 Arbeitgeber und 59 
Beschäftigte
   -	Im Bezirk Standort Landau: 21 Arbeitgeber und 63 Beschäftigte

In 76 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen.

Die detaillierte Bilanz der Maßnahme:

   -	In 25 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten 
nicht der Mindestlohn gezahlt wurde (FKS Saarbrücken: zehn Fälle, FKS
Kaiserslautern: sechs Fälle, FKS Landau: neun Fälle).
   -	Bei 33 angetroffenen Personen gibt es Hinweise darauf, dass sie 
von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung angemeldet und 
somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt sind (FKS Saarbrücken: 
neun Fälle, FKS Kaiserslautern: neun Fälle, FKS Landau: 15 Fälle).
   -	Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsmissbrauch) 
gibt es in 12 Fällen Anhaltspunkte (FKS Saarbrücken: zwei Fälle, FKS 
Kaiserslautern: fünf Fälle, FKS Landau: fünf Fälle).
   -	Sechs illegal Beschäftigte wurden angetroffen (FKS Saarbrücken: 
vier Fälle, FKS Landau: zwei Fälle).

"An die Befragungen vor Ort schließen sich nun umfangreiche Prüfungen der Geschäftsunterlagen an, in der die erhobenen Daten mit der Lohnbuchhaltung und der Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Austausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden", so Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.

Wegen der verschiedenen Verdachtsmomente wurden bereits 28 Ermittlungsverfahren gegen die befragten Personen oder deren Arbeitgeber eingeleitet.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Nicole Hübner
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de

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