HZA-SB: Großangelegte Prüfmaßnahme von ZOLL, Landespolizei, Finanzamt, Jobcenter und Landesamt für Verbraucherschutz; Zahlreiche Verstöße festgestellt
Saarbrücken (ots)
Bei einer großangelegten Prüfmaßnahme des Hauptzollamts Saarbrücken wurden am gestrigen Mittwoch 22 Objekte in Saarbrücken geprüft. Insgesamt waren rund 114 Kräfte an der Maßnahme beteiligt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Saarbrücken wurden durch die Bereitschaftspolizei der Landespolizeidirektion, die Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach, das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), das Finanzamt Saarbrücken sowie das Jobcenter Saarbrücken unterstützt. Geprüft wurde in unterschiedlichsten Branchen wie z. B. Einzelhandel, Gastronomiebetriebe oder auch Friseurgeschäfte. Schwerpunkte der Prüfung waren unter anderem die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie Kontrollen im Rahmen sogenannter Steueraufsichtsmaßnahmen.
Die FKS hat insgesamt 53 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Eine Person versuchte sich durch Flucht der Befragung zu entziehen, konnte jedoch von den Kollegen festgehalten werden. Es wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet. In 13 Fällen besteht der Verdacht, dass die Personen von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung angemeldet und somit "schwarz" beschäftigt sind. In fünf Fällen gibt es Hinweise auf den Missbrauch von Sozialleistungen. "An die Befragung schließen sich nun umfangreiche Prüfungen der Geschäftsunterlagen an, in denen die erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden", so Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Außerdem stellten die Zöllnerinnen und Zöllner der KEV in zwei Geschäften insgesamt 8.625 ml unversteuerte Substitute in Form von Einweg-E-Zigaretten und 963 unversteuerte Zigaretten sicher. Der Steuerschaden beläuft sich insgesamt auf über 2.400 Euro. Die beiden Inhaber erwartet nun ein Steuerstrafverfahren. In zwei weiteren Läden wurde 4.920 Gramm Potenzhonig aufgefunden. Da es sich dabei um einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht handelt, wurde der Honig sichergestellt und an die zuständigen Behörden übergeben. Auch diese beiden Ladenbesitzer müssen mit einem Strafverfahren rechnen.
Die Kräfte der Landespolizeidirektion stellten einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie das unerlaubte Veranstalten von Glücksspiel fest. Es wurden Strafverfahren eingeleitet.
Steuerrechtliche Verstöße in acht Betrieben sowie Verstöße gegen Hygienevorschriften in sechs Betrieben konnten ebenso aufgedeckt werden.
"Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen einmal mehr, wie wichtig die Zusammenarbeit der einzelnen Behörden untereinander ist", so Hübner abschließend.
Die KEV wurde am gleichen Tag noch in einem weiteren Kiosk im Stadtgebiet und im Landkreis Saarbrücken fündig. Dort wurden neben insgesamt 12.647 ml unversteuerter Substitute noch 387 Dosen Tabak zum oralen Gebrauch (sogenannte Snus) sichergestellt. Der Verkauf von "Snus" ist in Deutschland verboten. Auch hier wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Tabaksteuer in Höhe von rund 3.290 Euro vor Ort festgesetzt.
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