HZA-SW: Eingeschränkte Erreichbarkeit am 4. Mai 2021/ Zollamt Bayreuth für die Einfuhrabfertigungen nur von 7:30 - 10:30 Uhr geöffnet
Schweinfurt (ots)
Der Arbeitsbereich Einfuhr des Zollamts Bayreuth steht aufgrund unaufschiebbarer Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
am 4. Mai 2021 ab 10:30 Uhr nicht zur Verfügung.
Der Arbeitsbereich Ausfuhr ist davon nicht betroffen. Ab dem 5. Mai stehen Ihnen die Bediensteten des Zollamts wieder in gewohnter Weise zur Verfügung.
Das Hauptzollamt Schweinfurt mit seinen Außenstellen hat für seine Kunden, Zollbeteiligten und Bediensteten umfangreiche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (z.B. Desinfektionseinrichtungen, Einbahnregelungen, Außenabfertigungen) getroffen und passt diese laufend an das aktuelle Infektionsgeschehen an.
Gerade während der Corona-Pandemie kommt der sicheren und verlässlichen Abfertigung des internationalen Warenverkehrs durch die Zollämter eine hohe Bedeutung zu. Dabei bewältigen die Zollbediensteten einen wichtigen Spagat, indem sie Abfertigungen schnell und verlässlich ermöglichen, gleichzeitig gesetzliche Einschränkungen und Verbote zum Schutz der Wirtschaft und der Verbraucher im Blick behalten und prüfen.
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Hauptzollamt Schweinfurt
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Stefan Schramm
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