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Hauptzollamt Schweinfurt

HZA-SW: Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Kurier-, Express- und Paketdienstleister in Unter- und Oberfranken
25 Beanstandungen bei regionalen Kontrollen

HZA-SW: Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Kurier-, Express- und Paketdienstleister in Unter- und Oberfranken / 25 Beanstandungen bei regionalen Kontrollen
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Schweinfurt / Unter- und Oberfranken (ots)

Mit zwei Schwerpunkttagen legte das Hauptzollamt Schweinfurt vergangenen Montag und Mittwoch das Augenmerk auf Kurier-, Express- und Paketdienstleister in Unter- und Oberfranken.

Insgesamt 65 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrollierten die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,50 Euro je Stunde.

Die Einsatzkräfte haben insgesamt 612 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie über 98 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgeber*innen durchgeführt. 25 Sachverhalte beschäftigen die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter:

   - In zehn Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der 
     Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Bei zwei 
     angetroffenen Personen wird in diesem Zusammenhang wegen 
     Scheinselbständigkeit ermittelt.
   - Ein ausländischer Arbeitnehmer konnte für die Arbeitsausübung 
     keinen arbeitsberechtigenden Titel vorweisen. Er wurde durch den
     Zoll vorübergehend in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurde im 
     Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Strafverfahren wegen
     illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Das zuständige Ausländeramt 
     entscheidet über die Ausstellung einer 
     Grenzübertrittsbescheinigung, die den illegal beschäftigten 
     Arbeiter zur Ausreise aus Deutschland auffordert. Weitere 
     Ermittlungen gegen den zugehörigen Arbeitgeber schließen sich 
     an. Bei vier Arbeitnehmern ist zu klären, ob für deren 
     Beschäftigung die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde 
     vorlag.
   - Sechs Arbeitnehmer bezogen weniger als den gesetzlichen 
     Mindestlohn oder des geschuldeten Lohns nach dem 
     Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
   - Drei Verletzungen von Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten 
     verzeichnete der Zoll bei den Kontrollen.

Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch - wie vorliegend - regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Bildquelle: Zollverwaltung

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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