HZA-SW: Zoll prüft Fleischereibetriebe in Unter- und Oberfranken/ Zehn Beanstandungen
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Unter- und Oberfranken / Schweinfurt (ots)
Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft.
Beim Hauptzollamt Schweinfurt waren 71 Beschäftigte im Einsatz und befragten 150 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden aktuell noch Geschäftsunterlagen von 23 Unternehmen geprüft.
Im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt ergaben sich zehn Beanstandungen: In einem Fall wurde nach bisherigem Kenntnisstand Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut (Sozialversicherungsbeiträge). Bei den restlichen Sachverhalten beanstandete der Zoll überwiegend Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten sowie gegen das seit 1. April 2021 in Kraft getretenen grundsätzliche Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern. Die Prüfungen dauern noch an.
Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.
Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Bildquelle: Zollverwaltung
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
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